AGBs (gültig ab Sommersaison 2024)

  • Das Leistungsangebot von Marco Wiemer | Tennistraining im TSV-Pfungstadt umfasst das Training für Erwachsene (Einzel-,Zweier-, Gruppen- und Mannschaftstraining) und Jugendliche (Einzel- und Zweiertraining).  
  • Für kids-club, Ballschule oder Jugend-Mannschaftstraining über das Vereinsangebot des TSV-Pfungstadt sind die Trainingsbedingungen der jeweiligen Ausschreibung zu berücksichtigen.
  • Die Trainingskosten betragen für erwachsene Mitglieder der TSV-Tennisabteilung 30€ pro Stunde (Jugendliche, Schüler 28€) für ein Saisonabo (regelmäßiges, wöchentliches Training mit fester Trainingszeit) und 32€ pro Stunde für Einzelbuchungen.
  • Die Sommersaison läuft von voraussichtlich 22.04.2024 bis 12.10.2024 (individuelle Absprache mit den Trainingsgruppen in Abhängigkeit von Beginn der Hallensaison)
  • In den Sommerferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt.
  • Training von Nichtmitgliedern ist nach individueller Vereinbarung zzgl. der laut Platz- und Spielordnung geltenden Platzgebühren möglich. 
  • Die Kosten für Camps, Events und sonstige Angebote sind jeweils der Ausschreibung zu entnehmen.
  • Training für andere Vereine, Tennisschulen oder Gruppen/Mannschaften auf deren Vereinsanlage kann nach individueller Vereinbarung gebucht werden.
  • Die Vereinbarung über das Training kann mündlich erfolgen. 
  • Die Abrechnung erfolgt auf Basis der gehaltenen Stunden. Trainingsstunden, die aufgrund von Erkrankung oder Verhinderung des Trainers ausfallen, werden demnach nicht berechnet. Eine Nachholstunde ist nach Vereinbarung möglich.
  • Die Abrechnung kann direkt mit dem Trainer (bar oder Rechnungsstellung) oder bei Saisonabos auch über den Verein erfolgen.
  • Bei Gruppen- oder Mannschaftstrainings mit rotierenden Teilnehmern erfolgt die Bezahlung entweder bar direkt nach der Stunde oder auf Rechnung zu gleichen Teilen an alle Teilnehmer. Eine Splittung anhand der Anwesenheiten der Teilnehmer erfolgt nicht durch den Trainer. 
  • Von einzelnen Trainingsteilnehmern versäumte Stunden im Gruppen- oder Mannschaftstraining werden nicht nachgeholt. Einzeltrainings oder bei Verhinderung aller Teilnehmer einer Trainingsstunde bitte spätestens am Vortag absagen.
  • Bei Regen oder anderen Umständen, die zu einem Stundenabbruch führen, gilt die 50%-Regel. Eine bis zur Hälfte der vereinbarten Trainingszeit abgehaltene Trainingseinheit ist zu 50% zu bezahlen. Wurde mehr als die Hälfte der vereinbarten Trainingszeit trainiert, ist der volle Stundensatz zu zahlen.
  • Im Wintertraining ist zusätzlich zum Trainingshonorar die Hallenmiete zu berücksichtigen. Die Buchung der Halle erfolgt i.d.R. durch den Trainer. Die Kosten werden 1:1 an die Trainingsteilnehmer weitergegeben. Anfallendes Lichtgeld ist durch die Trainingsteilnehmer direkt vor Ort zu zahlen.
  • Foto- und Filmaufnahmen während des Trainings können zu Werbezwecken verwendet werden. Ein Widerruf ist möglich.
  • Die Aufsichtspflicht des Trainers beschränkt sich auf die offizielle Trainingszeit und den Trainingsort. Vor Beginn und nach Ende des Trainings kann leider keine Aufsichtspflicht übernommen werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch wieder pünktlich in Empfang zu nehmen.
  • Die bei der Anmeldung erfassten, personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(Stand: Februar 2024)